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Cochlea-Implantat

Hörgeräte sind für viele Menschen mit einem Hörverlust sehr hilfreich. Mit zunehmenden Hörverlust kommen leistungsstarke Hörgeräte an Ihre Grenzen, denn Hörgeräte bearbeiten und verstärken den Schall. Wenn eine hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt, kann der Schall nicht mehr optimal aufgenommen werden. Dann hilft auch eine erhöhte Lautstärke nicht weiter. In diesem Fall kann ein Cochlea-Implantat (CI), hergeleitet von cochlea (lateinisch für Hörschnecke) sinnvoll sein.

Das CI ist eine elektronische Hörprothese, die bei defekten Innenohrzellen den intakten Hörnerv elektrisch stimuliert, so dass Sprachverstehen möglich ist. Anders ausgedrückt: Die Voraussetzung für die Implantation eines Cochlea-Implantats ist, dass die Hörschädigung auf einem Ausfall der Sinneszellen (der Haarzellen) in der Cochlea (Hörschnecke) beruht und dass die Funktion des Hörnervs erhalten ist. Somit umgeht das Cochlea-Implantat den geschädigten Bereich des Ohres. Es kommt bei Personen mit hochgradigem Hörverlust bis zu völliger Taubheit (Innenohrschwerhörigkeit) zum Einsatz. In einem Hybridmodus ist die Nutzung des Resthörvermögens möglich. Ein Hörgerät versorgt den Bereich mit einem vorhandenen Restgehör und das CI versorgt die Frequenzen, oder den Bereich des Hörens, in denen eine Taubheit vorliegt.

Mit einem CI kann beispielsweise Sprache wieder verstanden und auch mit Nebengeräuschen kommuniziert werden. Alltagsgeräusche (Vogelgezwitscher, Kinderrufe etc.) können wieder gehört und es kann wieder telefoniert und Musik gehört werden. Taub geborene Kinder können Ihre Sprachfähigkeit bei einer frühen Versorgung entwickeln.

Es gibt mittlerweile viel Zubehör, um beispielsweise kabelloses Telefonieren oder Musik hören zu ermöglichen. Zudem gibt es Zubehör für den Bade- und Schwimmspaß. Informieren Sie sich beim jeweiligen Hersteller, was es alles gibt und was vielleicht in Kürze auf den Markt gebracht wird.

Im Internet gibt es viele Simulationen, wie sich das Hören mit einem CI anhört. Es gibt Ihnen vielleicht einen Hinweis und ein Gefühl, wie es sich anhören könnte. Geben Sie einfach „CI Simulation anhören“ in Ihre Suchmaschine ein und probieren Sie den ein oder anderen Link, um sich einen Eindruck zu verschaffen.

Funktionsweise

In einem gesunden Ohr reizen ca. 25.000 Haarzellen den Hörnerv. Bei einem Cochlea-Implantat übernehmen das bis zu 22 Elektrodenpaare. Mit Training wird sich das Hören mit einem CI immer natürlicher anhören, sobald das Gehirn sich beispielsweise an das alte Hören erinnert und damit das neue Hören verbindet.

Ein Cochlea-Implantat (CI) besteht aus zwei Teilen, dem eingesetztem Implantat und dem außen getragenen Soundprozessor. Das Implantat wird operativ eingesetzt, wobei eine Elektrode direkt in die Hörschnecke (lateinisch cochlea) eingeführt wird. Der äußere Soundprozessor (Sprachprozessor) wird direkt mit einem Magneten am Kopf platziert oder wie ein Hinter-dem-Ohr Hörgerät getragen.

Über mehrere Mikrofone werden die Höreindrücke (Schallwellen) aufgenommen und zum Sprachprozessor weitergeleitet. Dieser wandelt die Schallwellen in digitale Signale um. Die Sendespule überträgt dann die digitalen Signale durch die Haut zum Implantat. Die Signale werden über die in der Hörschnecke eingesetzten Elektroden weitergeleitet, die wiederum die Hörnerven stimulieren. Das Gehirn versteht die Signale als Sprache und Geräusche.

Als Hybridfunktion wird die Kombination aus einem Cochlea-Implantat und einem Hörgerät bezeichnet. Ein Cochlea-Implantat mit Hybridfunktionalität funktioniert wie ein Cochlea-Implantat mit einem zusätzlichen Hörgerät. Beispielsweise sendet der Soundprozessor die niedrigen Frequenzen (tiefe Töne) an das Hörgerät, das die Töne verstärkt, und die höheren Frequenzen (hohe Töne) an das Cochlea-Implantat, das den Hörnerv stimuliert. Das Gehirn kombiniert dann die Signale als Sprache und Geräusche.

Manche CI-Hersteller kooperieren mit einem jeweiligen Hörgerätehersteller. Informieren Sie sich. Die Vorteile sind abgestimmtes Zubehör, gemeinsame Bedienung etc.

Kosten

In der Regel werden alle Kosten für die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat und alle dazugehörigen Untersuchungen von den meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Bei einer Hörminderung auf beiden Ohren kann die bilaterale (beidseitige) Versorgung mit einem Cochlea-Implantat sinnvoll sein, da sich z.B. das Richtungshören verbessert oder überhaupt erst wieder möglich wird.